AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geschlechtsneutrale Sprachverwendung
Für eine bessere Lesbarkeit der AGB wurde auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Formulierungen verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten daher gleichermassen für alle Geschlechter.
2. Anwendungsbereich und Geltung
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Diese AGB gelten für Fahrlektionen und Kursangebote wie z.B. Motorradgrundkurse, Verkehrskundeunterricht und BFU-zertifizierte E-Bike Kurse.
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Diese AGB gelten als angenommen, wenn der Fahrschüler sich für eine Fahrlektion oder ein Kursangebot anmeldet. Die Anmeldung ist stets verbindlich.
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Diese AGB bilden integrierenden Bestandteils eines jeden Vertrags.
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Anmeldung
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Die Fahrlektion wird individuell vereinbart.
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Die Kursanmeldungen werden bestätigt. Die Bestätigung enthält die notwendigen Informationen zur Teilnahme des Kurses wie z.B. Datum, Uhrzeit, Ort und notwendige Schutzausrüstung. Der Kurs kommt nur bei einer genügenden Teilnehmerzahl zustande.
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Bezahlung
Die vollständige Bezahlung der Fahrlektion bzw. des Kurskosten ist Voraussetzung für die Teilnahme. Die Bezahlung ist bis spätestens am ersten Kurstag möglich. Bei Zahlungsverzug behält sich die Fahrschule das Recht vor, weitere Fahrlektionen bzw. Kurse zu verweigern, bis die offenen Beträge beglichen sind.
Es kann bar bezahlt werden, bei anderen Zahlungsvarianten gehen deren Gebühren, Abgaben und eventuelle Aufwendungen zu Lasten der Kunden.
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Organisation
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Aus organisatorischen Gründen behält sich die Fahrschule das Recht vor, die Fahrlektionen oder Kurse bei ausserordentlichen Verhältnissen (z.B. Ausfall technischer Anlagen, Krankheit, geringe Anzahl Kursteilnehmer oder extreme Wetterverhältnisse kurzfristig zu verschieben bzw. abzusagen.
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Die Fahrschule ist nicht verantwortlich, wenn aufgrund der Verschiebung bzw. Absage eines Kurses die Gültigkeitsdauer der Lernfahrausweis eines Fahrschülers überschritten wird.
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Sprache
Die Fahrlektionen und Kurse werden in deutscher Sprache durchgeführt. Englischsprachige Fahrlektionen oder Kurse können auf Anfrage organisiert werden. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, Fahrschüler mit ungenügendem Sprachniveau auszuschliessen.
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Zulassungsbedingungen
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Der Fahrschüler muss die gesetzlich geforderten Zulassungsbedingungen erfüllen. Insbesondere dürfen keine Zweifel an der Fahrfähigkeit wegen z.B. Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen bestehen. Ferner müssen die Fahrzeugführer der Kategorien A1, A, B und BE zum Zeitpunkt der Fahrlektionen bzw. Kurse im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein.
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Der Fahrschüler ist verpflichtet stets einen gültigen Lernfahrausweis sowie ein allfälliger Fahrzeugausweis mitzuführen.
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Der Fahrzeuglenker ist für einen betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
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Der Fahrzeuglenker hat während den Fahrlektionen bzw. des Kurses die notwendige Schutzausrüstung gemäss Anmeldebestätigung zu tragen.
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Wird ein Fahrschüler aufgrund der Missachtung der erwähnten Zulassungsbedingungen von der Fahrlektion bzw. vom Kurs ausgeschlossen, gehen die Kosten vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
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Teilnahmebestätigungen
Teilnahmebestätigungen werden erst nach vollständiger Bezahlung der offenen Forderungen sowie Erreichen der Kursziele registriert. Allfällige damit zusammenhängende Mehr- bzw. Umtriebs kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
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Abmeldung, Verschiebung und Nichtteilnahme an Kursen
9.1Bei Nichterscheinen wird der ganze Kursbetrag geschuldet und in Rechnung gestellt.
9.2Bis 30 Kalendertage vor Kursbeginn kann sich der Teilnehmer kostenlos vom Kurs abmelden.
9.3Bei Abmeldungen, 30 bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn, wird eine Unkostenentschädigung von CHF 100.00 verrechnet.
9.4Weniger als 7 Kalendertage bis Kursbeginn, wird der ganze Kursbetrag geschuldet und in Rechnung gestellt.
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Werden ein oder mehrere Kursteile nach der Buchung verschoben, müssen die neuen Teile erneut bezahlt werden, unter der Einhaltung der Kurs- Reihenfolge.
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Eine Rückerstattung bzw. ein Erlass erfolgt nur bei Nachweis des Vorliegens wichtiger Gründe wie z.B. Krankheit oder Unfall und nur gegen Vorlage eines Arztzeugnisses innert Wochenfrist.
10.Abmeldung, Verschiebung und Nichtteilnahme an Fahrlektionen
Bis zu 24 Stunden vor der vereinbarten Fahrlektion kann der Fahrschüler kostenlos absagen. Bei späteren Absagen ist die gesamte Fahrlektion geschuldet.
Eine Rückerstattung bzw. ein Erlass erfolgt nur bei Nachweis des Vorliegens wichtiger Gründe wie z.B. Krankheit oder Unfall und nur gegen Vorlage eines Arztzeugnisses innert Wochenfrist.
11.Verhalten und Ausschluss
Bei störendem oder gefährlichem Verhalten des Fahrschülers, behält sich die Fahrschule das Recht vor, die Fahrlektion sofort abzubrechen bzw. den störenden Fahrschüler vom Kurs auszuschliessen. Die Kosten für die Fahrlektion bzw. die Kurskosten werden nicht zurückerstattet.
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Verspätungen
Der Fahrschüler hat pünktlich zum vereinbarten Termin bzw. zum Kurs zu erscheinen. Bei Verspätungen ist die Fahrschule nicht verpflichtet, die Verspätung nachzuholen und es erfolgt keine Rückerstattung der Fahrlektion bzw. der Kurskosten.
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Fahrlektion
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
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Haftung
Die Fahrschule haftet ausschliesslich für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Vertragsverletzungen. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Fahrschüler.
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Unkostenbeitrag
Bei Fahrlektionen der Kategorie B erhebt die Fahrschule einen einmaligen Unkostenbeitrag zur Deckung von administrativen Kosten.
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Preisänderungen
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Es gelten die auf der Homepage veröffentlichten Preise.
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Die Fahrschule behält sich Preisänderungen vor. Diese werden rechtzeitig angekündigt.
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Es gilt materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss seiner Regeln zu Konflikten von Rechtsordnungen (insbesondere Bundesgesetz über das internationale Privatrecht vom 18.12.1987).
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Für alle aus dem Vertragsverhältnis oder in diesem Zusammenhang entstehenden Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Luzern zuständig.
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